Gehörlosenfax

Um Gehör- und Sprachgeschädigten Personen das Erreichen des Notrufes zu erleichern/ermöglichen, gibt es ein so genanntes "Gehörlosenfax". Diese Vorlage kann im Bedarfsfall ausgedruckt und von der hilfeersuchenden Person per Fax an die Notrufnummer 112 gesendet werden. Die jeweilige Leitstelle wird das Dokument auswerten und die benötigten Rettungskräfte an die angegebene Adresse alarmieren. Als hilfeersuchende Person erhält man im Anschluss zur Alarmierung per Fax eine Rückmeldung der Leitstelle.

Symbol-Blaulicht

Download Gehörlosenfax